Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Blueforce Digital Solutions gelten ausschliesslich diese ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Blueforce Digital Solutions ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote der Blueforce Digital Solutions sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Blueforce Digital Solutions gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Blueforce Digital Solutions als angenommen, sofern die Blueforce Digital Solutions nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Blueforce Digital Solutions für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Blueforce Digital Solutions ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen der Blueforce Digital Solutions, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Blueforce Digital Solutions.
Alle der Blueforce Digital Solutions erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Erweiterungen, Templates oder aussergewöhnliche Ausgaben) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Blueforce Digital Solutions sind grundsätzlich unverbindlich und haben eine Gültigkeit von dreissig Tagen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Blueforce Digital Solutions schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Blueforce Digital Solutions den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Blueforce Digital Solutions, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Blueforce Digital Solutions eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Blueforce Digital Solutions zurückzustellen.
Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Blueforce Digital Solutions ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Blueforce Digital Solutions für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Webagentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Blueforce Digital Solutions, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Blueforce Digital Solutions; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiterzunutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Blueforce Digital Solutions zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Blueforce Digital Solutions gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Blueforce Digital Solutions berechtigt, die präsentierten ldeen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Blueforce Digital Solutions nicht zulässig.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Blueforce Digital Solutions einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Blueforce Digital Solutions und können von der Blueforce Digital Solutions jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der (Nutzung einschliesslich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Blueforce Digital Solutions darf der Kunde die Leistungen der Blueforce Digital Solutions nur selbst, ausschliesslich in der Schweiz und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Blueforce Digital Solutions durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Blueforce Digital Solutions und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Blueforce Digital Solutions, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Blueforce Digital Solutions erforderlich. Dafür steht der Blueforce Digital Solutions und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen der Blueforce Digital Solutions bzw. von Werbemitteln, für die die Blueforce Digital Solutions konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Blueforce Digital Solutions notwendig.
Dafür stehen der Blueforce Digital Solutions im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch, der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Kennzeichnung
Die Blueforce Digital Solutions ist berechtigt, auf allen erstellten Webseiten und bei allen Schulungsunterlagen auf die Blueforce Digital Solutions und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Genehmigung
Alle Leistungen der Blueforce Digital Solutions (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, und Screendesigns) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Mit der Freigabe gibt der Kunde seine Zustimmung zur Produktion in der vorgelegten Fassung.
Der Kunde wird vornehmlich die rechtliche, vorwiegend die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Blueforce Digital Solutions veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Termine
Die Blueforce Digital Solutions bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Blueforce Digital Solutions. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Blueforce Digital Solutions. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Blueforce Digital Solutions – entbinden die Blueforce Digital Solutions jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Die Rechnungen der Blueforce Digital Solutions sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p. a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Blueforce Digital Solutions.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Blueforce Digital Solutions schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Blueforce Digital Solutions zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, speziell wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Blueforce Digital Solutions beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Blueforce Digital Solutions keinerlei Haftung.
Haftung
Die Blueforce Digital Solutions wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Blueforce Digital Solutions zur Verfügung gestellten Webinhalte ist aber der Kunde selbst verantwortlich.
Jegliche Haftung der Blueforce Digital Solutions für Ansprüche, die aufgrund der Webinhalte des Kunden von Dritten erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Blueforce Digital Solutions ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; vorwiegend haftet die Blueforce Digital Solutions nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemassnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Blueforce Digital Solutions selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Blueforce Digital Solutions schad- und klaglos: Der Kunde hat der Blueforce Digital Solutions somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Blueforce Digital Solutions aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Blueforce Digital Solutions ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Blueforce Digital Solutions. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Blueforce Digital Solutions und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Burgdorf als örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart.
Kirchberg, 18. Januar 2005